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   BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99   

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BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 (https://dejure.org/2000,5252)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 (https://dejure.org/2000,5252)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 (https://dejure.org/2000,5252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Heimzulage - Auslegung des Begriffs "vergleichbare Einrichtung (Heim)" - Einordnung als Unterbringung in einem Heim - Erforderlichkeit der Betreuung im Umfang einer stationären Vollversorgung - Einordnung als seelisch behinderte Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).

    Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).

    Es ist unschädlich, daß im Heim der Beklagten überwiegend erwachsene Behinderte untergebracht sind (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318).

    Andererseits steht die arbeitstägliche Abwesenheit der Behinderten der Annahme einer ständigen Unterbringung nicht entgegen (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - aaO; BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - nv.), da der Zusammenhang zwischen Unterbringung und Ausbildung gewahrt bleibt.

  • BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 400/94

    Definition von "Heim" beziehungsweise "Wohnheim" - Qualifizierung eines Sleep-In

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Andererseits steht die arbeitstägliche Abwesenheit der Behinderten der Annahme einer ständigen Unterbringung nicht entgegen (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - aaO; BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - nv.), da der Zusammenhang zwischen Unterbringung und Ausbildung gewahrt bleibt.

    Dies kann bereits bei einer dreimonatigen Aufenthaltsdauer in einem sog. Sleep-In der Fall sein (BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - nv.).

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

    Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).

    Ebenfalls ist unerheblich, wo die Bewohner gemeldet sind (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).

  • BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 150/94

    Heimzulage für Angestellte im Sozialdienst und Erziehungsdienst für überwiegend

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).

    Es ist unschädlich, daß im Heim der Beklagten überwiegend erwachsene Behinderte untergebracht sind (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318).

  • LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92

    Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).

    Es ist unschädlich, daß im Heim der Beklagten überwiegend erwachsene Behinderte untergebracht sind (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318).

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, daß es nicht ausreicht, wenn die Tätigkeit in einer Einrichtung des betreuten Wohnens geleistet wird (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).
  • BAG, 22.12.1994 - 6 AZR 524/94

    Heimzulage - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Nur diese Tätigkeit, nicht diejenige in den außerhalb des Wohnheims lebenden Wohngruppen, kann den Zulagenanspruch auslösen (vgl. BAG 22. Dezember 1994 - 6 AZR 524/94 - nv.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Soweit in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28) für eine gemeinschaftliche Wohnstätte eine "ununterbrochene Versorgung" gefordert wurde, ist dieser Begriff in Abgrenzung zur Betreuung einer Tagesgruppe montags und freitags zwischen 11.30 Uhr und 17.30 Uhr gewählt worden.
  • LAG Nürnberg, 01.10.1999 - 8 Sa 1154/96

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 1. Oktober 2000 - 8 Sa 1154/96 - aufgehoben.
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06

    Heimzulage

    Unschädlich ist es, dass die Bewohner nicht rund um die Uhr vollstationär versorgt werden, sondern nur zu bestimmten Tageszeiten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Der Heimcharakter gehe dabei nicht schon dadurch verloren, dass Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgten und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisierten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Auch in der Entscheidung vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177), hatte der Senat bereits darauf hingewiesen, dass nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte, und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen konnte.

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    b) Zwar kann es sich bei der Jugendwohngemeinschaft um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch darauf hingewiesen, daß der Heimcharakter einer Wohnstätte nicht davon abhängt, daß die dort lebenden Bewohner im Sinne einer stationären Vollversorgung rund um die Uhr betreut werden (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).

    Auch wenn - wie in dem am 27. September 2000 vom Senat entschiedenen Fall (- 10 AZR 640/99 - aaO) - der Heimcharakter nicht schon dadurch verloren geht, daß Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren, müssen solche Einheiten jedenfalls in eine organisatorisch zusammenhängende Einrichtung eingebunden sein, um noch als Heim im Tarifsinn gelten zu können.

    Im Urteil vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - aaO) hat der Senat bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen könne.

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

    Auch dann, wenn sich die Heimbewohner in kleineren Einheiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren, geht der Heimcharakter nicht verloren (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

    aa) Bei der hier zu beurteilenden Einrichtung kann es sich um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch darauf hingewiesen, daß der Heimcharakter einer Wohnstätte nicht davon abhängt, daß die dort lebenden Bewohner im Sinne einer stationären Vollversorgung rund um die Uhr betreut werden (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).

    cc) Der Heimcharakter geht dabei nicht schon dadurch verloren, daß Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 692/06

    Heimzulage

    Unschädlich ist es, dass die Bewohner nicht rund um die Uhr vollstationär versorgt werden, sondern nur zu bestimmten Tageszeiten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Der Heimcharakter gehe dabei nicht schon dadurch verloren, dass Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgten und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisierten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Auch in der Entscheidung vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177), hatte der Senat bereits darauf hingewiesen, dass nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte, und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen konnte.

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1092/09

    Heimzulage bei Tagesförderung i.R.d. betreuten Wohnens; Unbegründete Klage eines

    Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält (BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen (BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1090/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

    Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

  • LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06

    Heimzulage

    Der Kläger hatte sich zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs darauf berufen, dass es sich bei der WG ... entsprechend der Rechtsprechung des 10. Senates des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 27. September 2000 (10 AZR 640/99) und vom 20. März 2002 (10 AZR 518/01) um eine vergleichbare Einrichtung im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 handele.

    (Urteile des BAG vom 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 und vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02).

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1044/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

    Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1091/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

    Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 285/06

    Heimzulage

  • LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01

    Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte, keine Notwendigkeit einer

  • LAG Berlin, 18.07.2001 - 14 Sa 742/01

    Anspruch von im Bereich "Betreutes Wohnen" in einer Jugendwohngemeinschaft

  • LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04

    Heimzulage

  • LAG Berlin, 15.10.2001 - 18 Sa 871/01

    Ermittlung des Begriffs "Heim" durch Auslegung des Tarifvertrages und der dazu

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